Erklärung zur Barrierefreiheit
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Die Webseite der ODAV AG - Lehrinstitut für Informatik soll barrierefrei sein.
Es gibt Regeln für die Barriere∙freiheit im Internet.
Diese Regeln stehen in einer Verordnung.
Die Verordnung heißt:
Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung 2.0.
Die Kurzform heißt: BITV 2.0.
Die ODAV AG will diese Regeln einhalten.
Deshalb haben Experten diese Webseite geprüft.
Das Ergebnis ist:
Wir halten schon viele Regeln ein.
Aber manche Bilder oder Texte auf dieser Seite
sind noch nicht barrierefrei.
Beispiele dafür sind:
Vorlese∙funktion: Manche Wörter werden noch nicht richtig vorgelesen.
Dokumente und Downloads: Nicht alle Unterlagen werden barrierefrei angeboten.
Manche Kontraste sind noch nicht ausreichend.
Wir arbeiten an der Barriere∙freiheit.
Barrierefreie Angebote
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Nur so können wir unsere Seite verbessern.
Wir antworten Ihnen innerhalb von 4 Wochen.
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Dann können Sie sich hier melden:
Behinderten∙beauftragter in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis
Durchsetzungs∙stelle Bayern
Durchsetzungs∙stelle Bayern
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet in Standardsprache: Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle
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Diese Erklärung wurde am 24. April 2025 erstellt.