Die ODAV AG erbringt Teilleistungen für die deutsche Post, welche mit einer Rabattierung versehen sind. Diese geben wir direkt an unsere Kunden weiter. Am 01. Januar 2018 führte die deutsche Post einen sogenannten Infrastrukturrabatt bei Teilleistungen ein. Dieser beträgt 3%.

Folgende Voraussetzungen für den Erhalt erbringen wir für Sie:  

  • Auftragsanlage im Auftragsmanagementsystem
  • DV Freimachung oder Frankier-ID
  • Vertrag für Infrastrukturrabatt

Die 3% werden aber nicht auf die Teilleistung addiert, sondern werden vorher davon abgezogen. Können die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, so bleibt es bei der Kürzung von 3%. Es werden also die Teilleistungsrabatte gesenkt.

Das folgende Schaubild verdeutlicht die neue Regelung.

Darüber hinaus sollte für den Erhalt des Infrastrukturrabatts die Versandmenge einem Tag vor dem Versand feststehen, da die Sendung spätestens einen Tag vorher im AM.portal, dem elektronischen Auftragsmanagement-Portal der Post, angemeldet werden muss. 

Als Alternative kann die DV-Freimachung gesehen werden. Allerdings gibt es dazu zwei Einschränkungen:

  • Die ODAV AG hat DV-Freimachung erst in der Testphase
  • Es können auf den Kuverts keine kammereigenen Logos mehr aufgebracht werden

Ebenso ist ein bestimmter Aufbau des Adressfeldes notwendig. Sollte die DV-Freimachung interessant für Sie sein, müssen die Machbarkeit und der Aufwand individuell abgeklärt werden.

Bei Fragen steht Ihnen Herr Michael Schweiger als Ansprechpartner jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontaktpersonen

Michael Schweiger

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