Am 01. April 2017 trat die neue De-minimis-Verordnung für Betriebsberatungen in Kraft.

Dazu wurde von Herrn Papenfuß, Referatsleiter des ZDH, ein Arbeitskreis mit Vertretern der bundesweiten Handwerkskammern einberufen, in dem die neue Regelung der De-minimis-Beihilfen für die Betriebsberatungen besprochen wurde. Die daraus folgenden Aufgaben für die Entwicklung der ODAV AG sind bereits in Bearbeitung.

Die neue Verordnung schreibt vor, dass vor der Beratung eine De-minimis-Erklärung durch den Betrieb an die Kammer ausgehändigt wird. Die vom Betrieb unterschriebene Erklärung dient als Nachweis über die bereits erhaltenen Förderungen/Subventionen.

Für den Nachweis der Begünstigungen, die durch die Beratungsleistung dem Betrieb zugutegekommen sind, muss die De-minimis-Bescheinigung dem beratenen Betrieb ausgehängt werden.

Der Umsetzungsplan in der ODAV-Verwaltungsanwendung erfolgt in drei Phasen: 

Phase 1 (Version 6.12)

  • Erstellung der Reports „De-minimis-Erklärung“ und „De-minimis-Bescheinigung“
  • Erweiterung der Einstellungen für die Eintragungen der Förderangaben
  • Zusatz Kennzeichen in der Beratungsmaske (Erklärung vorhanden, Beihilfen unter Limit)

Phase 2

  • Anpassung Standard-Berichte (Tätigkeitsnachweise, Beratertagewerke, Berater mit Beratungen) auf die neue Förderrichtlinie der Beratungen. Beratungsdauer 2h – 32h, Kennzeichen „Erklärung vorhanden“ und „Beihilfen unter Limit“.

Phase 3

  • Durchführung von gewünschten Anpassungen der individuellen Berichte

Weiterführende Informationen zu den neuen Richtlinien finden Sie im work2gether-Bereich ODAV Verwaltungsanwendungen.

Bei Rückfragen steht Ihnen Herr Sebastian Sander gerne jederzeit zur Verfügung.



Kontaktpersonen