Stichtag für Datenschutz-Grundverordnung rückt näher

Neue Funktionen in Vorbereitung

Im Rahmen der DSGVO, die ab 25. Mai 2018 europaweit gültig ist, beschäftigt sich die ODAV AG derzeit mit einer Vielzahl an Themen, um die ODAV-Softwaresuite den Anforderungen entsprechend aufzubereiten.

Haben Sie Fragen?
Kontakt 1

Wir beraten Sie gerne!

Sie haben Interesse an einem unserer Produkte oder möchten einfach mehr über uns erfahren?

Treten Sie mit uns in Kontakt!

mehr erfahren...

Am 25. Mai 2018 tritt die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) europaweit in Kraft. Spätestens zu diesem Zeitpunkt müssen die strengen neuen Anforderungen des Datenschutzrechtes erfüllt werden, ein Verstoß wird teils mit hohen Strafen geahndet.

Folgende Artikel der DSGVO stehen dabei für die ODAV AG als Verantwortlicher der Bereitstellung technischer und organisatorischer Maßnahmen im Vordergrund:

  • Art. 15 DSGVO - Auskunftsrecht der betroffenen Person
  • Art. 17 DSGVO - Recht auf Löschung ("Recht auf Vergessenwerden")
  • Art. 24 DSGVO - Verantwortung des für die Verarbeitung Verantwortlichen
  • Art. 25 DSGVO - Datenschutz durch Technikgestaltung und durch datenschutzfreundliche Voreinstellungen

Ein Auszug der neuen Funktionen für die gesamte ODAV-Softwaresuite stellen wir Ihnen nachfolgend vor: 

  • bzgl. Art. 15 DSGVO: Aus den einzelnen Fachanwendungen ist eine Auskunft jederzeit möglich. Eine modulübergreifende Auskunft als Gesamtübersicht auf personenbezogene Daten in angeschlossenen Fachanwendungen ist geplant. Gerne nehmen wir hierzu noch Anforderungen entgegen.
  • bzgl. Art. 17 DSGVO: Anpassungen, um personenbezogene Daten, die nicht gelöscht werden können, zu anonymisieren.
  • bzgl. Art. 24 DSGVO: Protokollierung von Veränderungen der datenschutzrechtlich relevanten Vorgänge in der Benutzerverwaltung, sowie Anzeigemöglichkeit des Protokolls.
  • bzgl. Art. 25 DSGVO: Zur Wahrung von Speicherfristen sowie zur Anpassung der Datenzugänglichkeit sind mehrere neue Funktionen, wie z.B. eine Archivfunktion, in der Konzeption. Umfang und Fristen erfolgen in Abstimmung mit den Kammern.

Bei Fragen steht Ihnen unser Ansprechpartner, Stefan Wagner, gerne jederzeit zur Verfügung.



Neben der eigenen Umsetzung bietet die ODAV AG in Kooperation mit Projekt 29 GmbH aus Regensburg mit der Softwarelösung Privacysoft ein ideales Werkzeug für Datenschutz-Verantwortliche an.

Bereits in unserem letzten Newsletter haben wir den Umfang des Datenschutz-Management-Systems umfassend dargestellt (zum Artikel). Haben wir Ihr Interesse geweckt? Für ein unverbindliches Angebot steht Ihnen unser Ansprechpartner, Armin Höllinger, jederzeit gerne zur Verfügung.



Dipl.-Kfm. Armin Höllinger

In allen Phasen unserer Projekte:

Wir sind für Sie erreichbar. Egal ob telefonisch, persönlich oder online.

Melden Sie sich jederzeit bei unseren kompetenten Ansprechpartnern!

Stefan Wagner

In allen Phasen unserer Projekte:

Wir sind für Sie erreichbar. Egal ob telefonisch, persönlich oder online.

Melden Sie sich jederzeit bei unseren kompetenten Ansprechpartnern!