Neue Bedingungen für den Dialogpost-Versand.

Die deutsche Post AG, unser Kooperationspartner in Sachen Versanddienstleistungen, hat bekannt gegeben, dass ab dem 1. Januar 2020 nur noch Werbung mit Dialogpost versendet werden darf. Nicht werbliche Sendungen, deren Hauptzweck eine allgemeine oder persönliche Information ist, können künftig nur noch als Briefpost versendet werden. 

Was bedeutet das konkret?

Als Dialogpost verschicken Sie weiterhin alle Sendungen, die einen rein werblichen Hauptzweck haben, z. B. Mitteilungen, die der Kunden- oder Mitgliederbindung und -gewinnung dienen. Bei Nichteinhaltung der Automationskriterien und bei Formaten größer als der Dialogpost-Standard von 20g wird künftig ein Produktionszuschlag von 0,05 EUR/Sdg fällig. Als Briefpost versenden Sie alle Sendungen, deren Anlass nicht werblich ist, z. B. Mitteilungen, bei denen allgemeine Informationen und persönliche Mitteilungen im Vordergrund stehen. 

Eine de­tail­lierte Auflistung zulässiger und nicht zulässiger Sendungsanlässe finden Sie auf der Homepage der deutschen Post AG.



Änderungen der Teilleistungsrabatte.

Die ODAV AG erbringt Teilleistungen für die deutsche Post, die mit einer Rabattierung versehen sind. Diese geben wir direkt an unsere Kunden weiter.  Die sogenannten Teilleistungsrabatte werden im neuen Jahr einer Anpassung von -2% unterzogen. Nähere Informationen zu den konkreten Auswirkungen können Sie hier nachlesen.

Bei Fragen steht Ihnen Michal Schweiger als unser Ansprechpartner für Versandleistungen gerne jederzeit zur Verfügung.

Kontaktpersonen

Michael Schweiger

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