Erklärung zur Barrierefreiheit

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Die Webseite der ODAV AG soll barrierefrei sein. 
Es gibt Regeln für die Barriere∙freiheit im Internet.
Diese Regeln stehen in einer Verordnung.

Die Verordnung heißt:
Barrierefreie Informations-Technik-Verordnung 2.0.
Die Kurzform heißt: BITV 2.0.

Die ODAV AG will diese Regeln einhalten.
Deshalb haben Experten diese Webseite geprüft.



Das Ergebnis ist:

Wir halten schon viele Regeln ein.
Aber manche Bilder oder Texte auf dieser Seite
sind noch nicht barrierefrei.

Beispiele dafür sind:

Vorlese∙funktion: Manche Wörter werden noch nicht richtig vorgelesen.
Dokumente und Downloads: Nicht alle Unterlagen werden barrierefrei angeboten.
Manche Kontraste sind noch nicht ausreichend.

Wir arbeiten an der Barriere∙freiheit.

Barrierefreie Angebote
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> Hilfe: Auf der Startseite zurechtfinden



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Zum Beispiel:

  • Die Bedienung fällt Ihnen schwer.
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Dann melden Sie uns bitte die Barriere. 
Nur so können wir unsere Seite verbessern.

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Vielleicht hilft Ihnen die Antwort nicht.

Dann können Sie sich hier melden:

Behinderten∙beauftragter in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis
Durchsetzungs∙stelle Bayern
 

Durchsetzungs∙stelle Bayern
Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
St.-Martin-Straße 47
81541 München
E-Mail: bitv@bayern.de
Internet in Standardsprache: Durchsetzungs- und Überwachungs-Stelle 



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Diese Erklärung wurde am 24. April 2025 erstellt.



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